Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Rechtsanwalt Jan-Oliver Soehring insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften in erheblicher Anzahl im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Insbesondere im Wohnungseigentumsrecht besteht ein großer Spielraum zur Vermeidung unnötiger Rechtstreitigkeiten, wenn präventiv, beispielsweise bereits bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, juristische Arbeit geleistet wird.
Schwerpunktmäßig befasse ich mich deshalb mit der laufenden Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümerverwaltern, der Vertragsgestaltung für Teilungserklärungen, der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung, der Hausgeldforderung, der Erarbeitung von Wirtschaftsplänen bis zur möglichen Entziehung von Wohnungseigentum.
Sollte präventiv eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich sein, gewährleiste ich selbstverständlich auch hier eine effiziente Prozeßvertretung.