Ich berate Sie gerne in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsprivatrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Damit erstreckt sich meine Beratung hinsichtlich des Wirtschaftsprivatrechts auf Fragen von Gesellschaftern und Geschäftsführern, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit und Funktion in der jeweiligen Gesellschaft stehen. Das umfasst selbstverständlich auch das gesamte Forderungsmanagement, mithin die Durchführung des anwaltlichen Inkassoverfahrens bis zur Titulierung und Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Im Wirtschaftsstrafrecht berate ich ebenso die Geschäftsführer und Vorstände mit dem Ziel der Vermeidung von strafbewehrten Handlungen. Als Fachanwalt im Strafrecht wird aber selbstverständlich auch die Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptsacheverfahren von mir übernommen.
Sofern Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie mich bitte an und vereinbaren einen ersten Termin mit meiner Mitarbeiterin Frau Schwerin. Ich werde dann gemeinsam mit Ihnen über Ihren Fall ausführlich sprechen können, so dass Sie, sollte es auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen, auch über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung beraten sind.