Das Werkvertragsrecht beinhaltet immer eine Verpflichtung zur Leistung gegenüber einem Vertragspartner, die sich in einem bestimmten Erfolg niederschlagen muss. Bei der rechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen dieses Rechtsgebietes geht es nahezu ausschließlich um Fragen der Vergütungspflicht, der Notwendigkeit einer Abnahme des Werkes oder aber um die Ansprüche bei Mängeln eines Werkes.
Sofern Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie mich bitte an und vereinbaren einen ersten Termin mit meiner Mitarbeiterin Frau Schwerin. Ich werde dann gemeinsam mit Ihnen über Ihren Fall ausführlich sprechen können, so dass Sie, sollte es auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen, auch über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung beraten sind.