Sie wissen nicht mehr wie Sie die Schulden in den Griff bekommen sollen? Meine Kanzlei kann auf eine jahrelange Erfahrung mit der Schuldenbereinigung bauen. Wir helfen Ihnen gerne aus Ihrer Misere heraus. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist für uns in nur kurzer Zeit zu erledigen. Sicher dauert das deutsche Insolvenzverfahren mit einer sich anschließenden sogenannten Restschuldbefreiung als solches 6 Jahre, aber je länger Sie mit der Einleitung eines solchen Verfahrens warten, desto länger lässt die Schuldbefreiung auf sich warten.
Vielleicht aber können Sie auch eine Schuldbefreiung erreichen, ohne dass Sie ein Insolvenzverfahren bei dem zuständigen Gericht beantragen müssen. Sollten sie in der Lage sein, sich einen Geldbetrag von dritten beschaffen zu können oder gar selbst noch über einige Reserven verfügen können, kann den Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durch Zahlung eines Vergleichsbetrages angeboten werden.
Sie müssen übrigens nicht bei uns persönlich vorbeikommen, wenn Sie nicht aus Magdeburg und Umgebung kommen. Wir benötigen nur einige Unterlagen, die Sie uns entweder per e-mail oder per Post zusenden können. Dazu informieren Sie sich bitte im Rahmen eines Telefonats oder einer Anfrage per e-mail bei uns. Wir sind gerne bereit Ihnen dann die benötigten Unterlagen zu benennen.
Übrigens kann jeder eine Privatinsolvenz durchführen.
Sofern sie als Unternehmer oder selbständig sind und sich in einer finanziellen Krise befinden, kann das Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Im Gegensatz zu dem Privatinsolvenzverfahren ist hier kein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Vor einer Antragstellung können wir aber prüfen, ob Ihr Unternehmen überhaupt insolvent ist und eine Antragspflicht besteht. Bei der Prüfung der Insolvenzantragspflicht sind auch die strafrechtlichen Folgen bei Verletzung der Antragspflicht zu beachten. Hier gibt es Möglichkeiten, strafrechtlich relevantes Verhalten zu verhindern. Das setzt aber voraus, dass Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, damit eine dahingehende Beratung noch Erfolg haben kann. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Antragspflicht nach dem Gesetz noch nicht besteht, prüfen wir die Möglichkeiten, das Unternehmen zu erhalten, um Ihre Existenz zu sichern.