| | 11.11.2008 | NEUE Heizkostenverordnung
Nach Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Heizkostenverordnung tritt diese nunmehr planmäßig zum 01.01.2009 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen mit sich, die insbesondere Auswirkungen auf die verbrauchsabhängige Umlage der Wärmekosten nebst Ausnahmen und die Öffnungsklausel gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 HeizkostenV haben.
| | Vermieter von Räumlichkeiten, die beheizt werden, und deren Wärmekosten auf den Mieter umgelegt werden, sind gefragt. Wesentliche Änderungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2009 stehen im Raum und sind zur Vermeidung einer erheblichen Anzahl von Mieterwidersprüchen zu beachten.
Die neue HeizkostenV gilt bereits für diejenigen Abrechnungszeiträume, die im Jahre 2009 beginnen!!!
Beratungsbedarf besteht und kann auf Anfrage durch RA Soehring, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gedeckt werden.
RA Soehring | | Zurück |
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