SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Steuerrecht

 08.06.2010
Vorsteuerabzug bei Ausweis eines erhöhten Steuerbetrags
Eine seit längerer Zeit heftig umstrittene Frage hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs nun entschieden. Hat ein Rechnungssteller irrtümlich den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des Regelstreuerbetrages von 19% berechnet, obwohl die die Lieferung nur einem ermäßigten Steuersatz unterliegt, steht dem Leistungsempfänger der in dem erhöhten Steuerbetrag enthaltene gesetzlich geschuldete Betrag in Höhe von 7% des in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrages zu.
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