SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Steuerrecht

 08.06.2010
Soli verfassungswidrig
Der Solidaritätszuschlag wird seit 1991 nahezu durchgängig unbefristet erhoben. Nun hat sich in 2008 ein Niedersachse gegen die Zahlungspflicht für 2007 mit einer Klage an das niedersächsische Finanzgericht gewandt. Zur Überzeugung des Klägers ist die Erhebung des Solizuschlags verfassungswidrig, weil nach dem Grundgesetz ein zusätzliccher Finanzbedarf nur zeitlich begrenzt erhoben werden dürfe. Dieser Rechtsauffassung hat sich jetzt das niedersächsische Finanzgericht angeschlossen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da dem Bundesverfassungsgericht die abschließende Entscheiduhg noch obliegt.
Bis zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts sind die Finanzämter angewiesen, den Solizuschlag nur nioch vorläufig festzusetzen.
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