SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Steuerstrafrecht

 27.05.2010
Steuerhinterziehung durch doppelten Antrag auf Kindergeld
Kindergeld gibt es für jedes Kind nur einmal. Der Kläger in einem Rechtstreit vor dem Finanzgericht Köln, im öffentlichen Dienst beschäftigt, hatte in einem an die Familienkasse gerichteten Antrag vom Februar 1997 auf Kinddergeld verschwiegen, im öffentlichen Dienst angestellt zu sein. Das Kindergeld wurde antragsgemäß bewilligt und ausgezahlt. Im März des gleichen Jahres beantragte der Kläger dann auch bei seinem öffentlichen Arbeitgeber Kindergeld, wobei er dort wahrheitswidrig angab, bei keiner anderen Familienkasse Kindergeld beantragt zu haben. Mit Änderungsbesvcheid vom 30.10.2008 hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung bis Janua AO r 1998 auf und forderte das Geld zurück.
Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage des Klägers wurde als unbegründet zurückgewiesen. das Gericht führte aus, dass der Kläger durch die bewusst wahrheitswidrige Angabe gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber, keinen weiteren Kindergeldantrag gestellt zu haben den Straftatbestand der Steuerhinterziehung ( §370 AO ) verwirklicht hat. Damit war eine zehnjährige Korrektur möglich.

Ich erlaube mir an dieser Stelle kurz darauf hinzuweisen, dass nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes in 2009 in 740 Fällen eine Familienkasse des öffentlichen Dienstes und eine Familienkasse der Bundesagentur für das selbe kind Kindergeld festgestzt haben. Innerhalb der Familienkassen der Bundesagentur kam es in 566 Fällen zu doppelten Festsetzungen. Dami entstanden Überzahlungen von mehr als 9 Mio. EUR. Diese Zahlen veranlassten bereits mehrfach die Arbeitsagenturen und Finanzbehörden Ermittlungsverfahren einzuleiten. Deshalb rate ich Betroffenen, die vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben bzw. es unterlassen haben vollständige Angaben zu machen über das Selbstanzeigeverfahren nachzudenken und sich hierzu zu informieren. Nach § 371 AO besteht die Möglichkeit, vorsausgesetzt die Voraussetzungen liegen vor, Straffreiheit zu erlangen.

RA Semmler
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