In Besteuerungsverfahren eines Kunden einer Bank ist die Bank im Regelfall erst zur Vorlage von Kontoauszügen nach § 97 AO verpflichtet, wenn von der Bank zuvor die geforderte Auskunft über das betreffende Konto nach § 93 AO nicht erteilt worden ist, oder gegen die Richtigkeit der Auskunft Bedenken bestehen.
(Urt. BFH v. 24.2.2010) |