SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Steuerrecht

 16.04.2010
Zulässigkeit der Aufteilung von Aufwendungen für gemischt beruflich und privat veranlasste Reisen (BFH, Beschl.v..21.09.2009)
Der Kläger, ein in der Informationstechnologie tätiger kaufmännischer Angestellter hatte gemeinsam mit der mit ihm zusammen veranlagten Ehefrau eine Computermesse in Las Vegas besucht. Die Messe dauerte vier Tage. Das Ehepaar blieb jedoch für einen Zeitraum von sieben Tagen in Las Vegas. Der Kläger machte die Aufwendungen für die Reise als Aufwendungen bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit geltend. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte jedoch lediglich die Seminargebühren. Das Finanzgericht gab der gegen diese Entscheidung erhobenen Klage teilweise in soweit statt, als es von den sieben Tagen Aufenthalt in Las Vegas nur vier Tage als beruflich veranlasst akzeptierte. Danach wurden auch die Flugkosten zu 4/7 als Werbungskosten anerkannt. Diese Rechtsprechung hat der BFH in oben genanntem Beschluss letztlich bestätigt. Das bedeutet, dass Aufwendungen für teils beruflich und teils privat veranlasste Reisen in abziehbare Werbungskosten/Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen aufgeteilt werden können.
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