SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Wohnraummietrecht

 30.03.2009
Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Dies hat das Amtsgericht Coburg mit Urteil vom 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08) entschieden.

Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Nach Ansicht des AG Coburg könne die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet habe. Durch die wiederholten derben Beleidigungen habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung sei daher entbehrlich. Im Übrigen habe sich der Mieter nicht einmal durch die Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.

RA Soehring
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