| | 21.05.2008 | Anspruch auf zusätzliche Haustürschlüssel für Post- und Zeitungsboten
Das Amtgericht Mainz hat mit Urteil vom 3. Juli 2007 (AZ: 80 C 96/07) entschieden, daß Mieter von ihrem Vermieter zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefträger und den Zeitungsboten verlangen können, sofern die Briefkästen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses angebracht sind.
| | Für den Post- und den Zeitungsboten verlangte ein Mieter zwei zusätzliche Haustürschlüssel. Der Vermieter verweigerte dies mit der Begründung, den Mieter könne die Post und die Zeitung auch anders erreichen. Im Übrigen würde es die Unsicherheit im Haus erhöhen, wenn Schlüssel an andere Personen abgegeben würden.
Das Gericht verpflichtete den Vermieter aber zur Herausgabe weiterer Schlüssel. Es gehöre zum „normalen Gebrauch“ einer Wohnung, dass den Mieter die Post und die Tageszeitung in seinem Briefkasten zeitnah erreichen. Dies könne auch nicht dadurch gewährleistet werden, dass die Post- bzw Zeitungsboten wahllos irgendwo klingeln, in der Hoffnung, jemand werde schon öffnen. Der Vermieter könne aber, um die Sicherheit nicht zu gefährden, verlangen, dass ihm die Empfänger der zusätzlichen Schlüssel namentlich benannt werden.
RA Soehring
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