SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Wohnraummietrecht

 06.09.2007
Nochmal: Raumtemperaturen im Wohnraummietrecht

Das Amtsgericht Magdeburg und das Berufungsgericht, das Landgericht Magdeburg haben mit Urteil vom 30.08.2007 Stellung zu mietvertraglichen Gewährleistungsrechten von Wohnraummietern genommen, die eine starke Überhitzung ihrer Dachgeschoßwohnung im Sommer monieren und insoweit den Vermieter im Klagewege auf Abhilfe in Anspruch genommen haben.
Das Gericht verneint dabei die Annahme eines mietvertraglich relevanten Mangels der Wohnung und schafft auf diesem Wege Klarheit in die Temperaturauseinadersetzungen in Wohnraummietverhältnissen. Während innerhalb von Gerwerberaummietverhältnissen an und für sich seit Jahren Einigkeit besteht, daß insbesondere aus Arbeitsschutzerwägungen heraus gewisse Innentemperaturen vom Mieter nicht hinzunehmen sind, scheint dies im Wohnraummietrecht ungeklärt gewesen. Das AG Magdeburg schließt sich nunmehr der Vermieterargumentation an. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es die Tatsache, daß sich Dachgeschoßwohnungen bei erheblichen Außentemperaturen extrem erwärmen, als allgemein bekannt ansieht. In einer mit tiefen Fenstern versehenen Dachgeschoßwohnung hätten die Mieter schlichtweg andere Temperaturen hinzunehmen, als Mieter einer Erdgeschoßwohnung. Nach einer Ortsbesichtigung war dies für das Gericht umso klarer, bringt es innerhalb seines Urteils zum Ausdruck, daß den Mietern nach allgemeiner Lebenserfahrung hätte klar sein müssen, daß die besonders helle, von anderen Häusern oder Bäumen nicht geschützte und zudem mit einem Flachdach versehene Wohnung einer stärkeren Erwärmung ausgesetzt ist, als andere Wohnungen.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen RA Soehring als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne zur Verfügung.
Zurück

www.magdeburg-rechtsanwaelte.de