SEMMLER & SOEHRING
Rechtsanwälte i.Bg.
Breiter Weg 212a
39104 Magdeburg


Gewerbliches Mietrecht

 19.07.2007
Raumtemperaturen im Gewerberaum

Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad; dann muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad unter der Außentemperatur liegen.
Das entschied das OLG Hamm in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung und im Gegensatz bspw. zu einer ebenfalls neuen Entscheidung des OLG Frankfurt/Main. Zur Begründung dieser Werte bezieht sich das OLG Hamm zum einen auf die Arbeitsstättenverordnung nebst Arbeitsstättenrichtlinie und zum anderen auf die DIN 1946-2, stellte aber auch klar, dass hierzu abweichende Regelungen im Mietvertrag hätten getroffen werden können.

Einem Vermieter, der sich nicht dem Risiko aussetzen will, zur Einhaltung der oben genannten Temperaturen verpflichtet zu werden, kann deshalb nur geraten werden, durch einen Hinweis im Mietvertrag klarzustellen, dass das Objekt über keine Klimaanlage verfügt und eine Höchsttemperatur nicht gewährleistet werden kann.

Bei Bedarf steht Ihnen RA Soehring diesbezüglich gerne zur Verfügung.
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