| | 27.06.2007 | Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2007
Mit Wirkung zum 01. Juli 2007 tritt die gravierendste Novellierung des Wohnungseigentumsrechts (WEG) in Kraft.
Maßgebliches Anliegen des Gesetzgebers hierfür war, die bislang gelegentlich durchaus gebremste Handlungsfähigkeit der WEG durch eine Erleichterung der Willensbildung innerhalb der WEG zu stärken. | | Zusätzlich wird das gesamte Verfahrensrecht vollkommen neu geordnet. Streitigkeiten rund um das Wohnungseigentum werden zukünftig nicht mehr im Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), sondern als "normaler" Zivilprozess nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ausgetragen. Dies bringt per se eine völlig neue Verfahrensführung und Prozesstaktik mit sich, deren Reichweite nicht zu unterschätzen ist. Fristen sind zur Vermeidung von Haftungsansprüchen verstärkt zu beachten, veränderte Rechtsmittelwege bringen Neuerungen mit sich.
Viele weitere Neuerungen bergen ein kaum abzuschätzendes Haftungspotential, insbesondere für WEG-Verwalter.
Aus anwaltlicher Sicht kann WEG-Verwaltern, einzelnen Wohnungseigentümern oder Dritten, die Ansprüche gegen eine WEG geltend zu machen haben, deshalb nur dringend angeraten werden, sich intensiv mit der WEG-Novelle 2007 zu beschäftigen und die Verwaltungsorganisation den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Soehring steht Ihnen u.a. auch hierfür gerne zur Verfügung. | | Zurück |
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